Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für wöchentliche Hobby Horsing Kurse

Hobby Horsing Kurse – Vereinbarung

Identität des Anbieters

Hobby Horsing Club Kaiserstuhl
Sportverein
Altweg 114
79356 Eichstetten a. K.

Vorstand:
1. Andreas Karasek
2. Nicole Stockenberger

Telefon: 07663/914 85 70 | E-Mail: kontakt@hobby-horsing-kaiserstuhl.de

Grundlegende Bestimmungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, die Sie, nachstehend als “Mitglied” genannt, mit uns als Anbieter & Vertragspartner (Hobby Horsing Club Kaiserstuhl) schließen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam.

Der Hobby Horsing Club, erbringt für das Mitglied Dienstleistungen im Bereich des Hobby Horsing. Die Anmeldung zu unseren Hobby Horsing Kurse für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren hat von einem Erziehungsberichtigen zu erfolgen. Damit wir nachverfolgen können, ob die Anmeldung und Bestätigung unserer AGB von einem Erziehungsberechtigten erfolgte, ist die Anwesenheit beim ersten Veranstaltungstermin verpflichtend.

Die Dienstleistungen werden, sofern nicht explizit anders vereinbart, pauschal vergütet.

Hinweis: Jeder hat die Möglichkeit am sogenannten „Schnupperkurs“ teilzunehmen. Für den Schnupperkurs finden die Punkte 3, 5 und 6 keine Anwendung. Schnupperkurse werden einmalig mit 5,00 € abgerechnet (falls nicht anders angegeben). Pro Person sind max. 4 Schnupperkurse möglich. Danach ist eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich.

Es ist auch möglich, nur gelegentlich an unseren Kursen teilzunehmen. Sprechen Sie uns dazu einfach an. In dem Fall treffen wir eine individuelle Vereinbarung.

1 Vertragsgegenstand

1.1    Gegenstand des Vertrags sind Hobby Horsing Kurse, welche vom Hobby Horsing Club Kaiserstuhl für das Mitglied durchgeführt werden.

1.2    Thema des Hobby Horsing Club Kaiserstuhl ist: Steckenpferde-Reiten.

1.3    Aus diesem Vertrag ergibt sich kein Recht, den Hobby Horsing Club Kaiserstuhl für andere Zwecke außer zum in 1.2 genannten Thema in Anspruch zu nehmen.

2     Ort des Steckenpferde-Reitens

Die Veranstaltungen finden an festen Standorten statt. Die Standortwahl obliegt dem Mitglied. Maßgebend ist der Standort für den sich das Mitglied über eines unserer Anmeldeformulare unter www.hobby-horsing-kaiserstuhl.de/termine/ anmeldet.

3   Zeitlicher Rahmen

3.1    Der Gesamtumfang des Steckenpferde-Reitens beträgt normalerweise 3 Stunden pro Monat.

3.2    Das Steckenpferde-Reiten beginnt erstmalig in der Woche der Anmeldung, falls vom Mitglied nicht anders angegeben.

3.3    Die Teilnahme an weiteren Angeboten werden gesondert abgerechnet.

3.4    Es werden 4 Hobby Horsing Kurse / Monat mit einer jeweiligen Dauer von 45 Minuten vereinbart.

3.5    Dieser Umfang kann von den Vertragsparteien erweitert oder gekürzt werden. Erweiterungen und Kürzungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.

3.6    Terminänderungen sind in der Regel spätestens 4 Wochen vorher abzusprechen. Das Mitglied ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Die Übermittlung der Absage kann auf den nachfolgend genannten Wegen erfolgen: WhatsApp, Spielerplus APP und E-Mail.

4     Verantwortung des Mitglieds

4.1    Das Mitglied erkennt an, dass er während der Hobby Horsing Kurse sowie zwischen den Kursen in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.

4.2    Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge Hobby Horsing Kurses von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

5          Honorar und Zahlungsweise

Das Honorar für die Hobby Horsing Veranstaltungen beträgt

monatlich pauschal & insgesamt 40,00 EUR.
Für Geschwisterkinder und Kinder von alleinerziehenden Eltern kostet der Beitrag jeweils nur 30,00€ / Monat.

5.2    Bleibt das Mitglied ohne wichtigen Grund eines Hobby Horsing Kurses fern, muss das Honorar dennoch vollständig bezahlt werden.

5.3    Das vereinbarte Honorar

Ist monatlich fällig.

Der Betrag ist auf folgendes Konto zu überweisen: Inhaber: Hobby Horsing Club a. K | DE30 1001 0123 7849 3587 32 | BIC: QNTODEB2XXX

                       oder wird am Monatsanfang in Bar bezahlt.

5.4    Sämtliche Zahlungen sind vor dem ersten Kurs eines Monats fällig.

6          Kündigung

6.1    Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen bzw. zu leisten. Eine fristlose Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.

6.2    Die Kündigung erfolgt in Textform.

6.3 Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden 30 Werktage vereinbarten HH-Kurse voll zu vergüten.

7     Haftung

7.1    Der Hobby Horsing Club Kaiserstuhl haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Hobby Horsing Clubs in demselben Umfang.

7.2    Der Hobby Horsing Club Kaiserstuhl übernimmt keine Haftung für ein eventuelles Nichtzustandekommen der Hobby Horsing Veranstaltung aufgrund schlechter Wetterverhältnisse.

8        Datenschutz

          Das Mitglied willigt in die Verwendung seiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung ein.

9      Widerrufsbelehrung

Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen jederzeit Widerrufen werden. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt@hobby-horsing-kaiserstuhl.de mit folgenden Daten:

–[ Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Mitglieds bzw. Erziehungsberechtigten]:–Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag für /die Erbringung der angebotenen Hobby Horsing Veranstaltungen.

10       Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

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